Auch in der Gemeinderatssitzung vom September war der Kauf des Köhler-Anwesens „ehem. Gasthof Dreher“ auf der Tagesordnung. Nur hatte keiner der Befürworter einen fristgerechten, schriftlichen Antrag zum Kauf eingereicht und somit wurde das Thema auf die nächste Sitzung verschoben.

Trotzdem steht der Kauf noch immer im Raum und deshalb sehen wir uns zu einem Statment genötigt, um unseren Standpunkt zu erläutern.

Abschließend plädieren wir für eine Entscheidung aller Niederalteicher mit einem Ratsbegehren, welches wir nächste Sitzung vorschlagen werden.

 

Unseren Standpunkt könnt ihr euch hier nochmal ausführlich durchlesen und gerne sind wir für alle eure Fragen offen:

Wie aus den jüngsten Projekten bekannt ist, stellt sich die heutige UWG das Vorgehen für Entwicklungsprojekte in der Gemeinde so vor:
• Immer ein offenes Ohr für Personen und Gruppen haben, die etwas Nutzvolles im Ort weiterbringen wollen und dafür Ideen entwickelt haben
• Alle Beteiligten an den Tisch holen und um Mithilfe bitten
• Ideen sammeln und daraus ein konkretes Projekt entwickeln
• Teil des Projekts ist es, Mehrwerte für den Ort zu generieren und einen möglichst guten Überblick über den Ablauf aufzuzeigen
• Die Finanzen und ihre Abdeckung über Fördertöpfe konkret darstellen und Förderer ans Projekt binden

Das Projekt Dreher sieht aus unserer Sicht so aus:
• Bereits in 2008 hätte die Gemeinde den Dreher kaufen können. Damals hat sich der Gemeinderat gegen den Kauf entschieden, obwohl sie 2200qm Grund und ein Gebäude in besserem Zustand für unter 100.000€ erwerben hätte können. Aus den damaligen Sitzungsprotokollen geht hervor, dass die Sanierungskosten zwischen 100.000 und 500.000 € geschätzt wurden, um wieder ein funktionierendes Wirtshaus für Niederalteich daraus zu machen. Abgelehnt wurde der Kauf, weil die Räte es nicht als Aufgabe der Gemeinde ansahen, das Objekt einer neuen Nutzung zuzuführen und das Kostenrisiko für den Haushalt als zu hoch eingestuft worden ist.

• Das Anwesen Köhler hat durch das Hochwasser einen festgestellten Schaden i.H.v. 690.000€, die dem jetzigen Inhaber zu 85% aus Steuergeldern ersetzt würden.

Preiskalkulation:
• Preiskalkulation 2008 (2200qm inkl. Haus für 100.000€)
• QM-Preis in 2008 waren 100€/qm, also für den Grund theoretisch 220.000€, damit ergibt sich ein Gebäudewert 2008 von -120.000€. Das entspräche auch mindestens den erwarteten Sanierungskosten.

Situation 2020:
• Kauf-Angebot 2020: 265.000€ (168.000€ Biergarten & 96.000€ Grund)
• Festgestellte Sanierungskosten: 2.010.000€ zzgl. 690.000€ Hochwasser-Schaden
• Grundstückspreis 2020: 1.070qm x 250€/qm = 267.500€ + Biergarten 168.000€ = 435.500€
• 435.500€ abzgl. Sanierungskosten = Gebäudewert 2020: (Minus) 
-1.674.500€
• Sanierungskosten sind höher als 2008, weil 1) Kostensteigerung Baubranche (ca. 32%) und 2) überhaupt keine Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen durch die derzeitigen Besitzer vorgenommen worden sind!
Zusammenfassung: 2008 hätte die Gemeinde für 200.000€ bis 500.000€ ein Wirtshaus herstellen können. Heute müsste die Gemeinde über 2.4 Mio Euro zahlen (Übernahme der HW-Beteiligung + Erwerb + Sanierung), weil noch keine Förderzusage vorliegt.

• Die Übernahme der Selbstbeteiligung kann weitreichende rechtliche Folgen haben. Jeder andere Bürger musste seinen Eigenanteil, den der Hochwasser-Fördertopf offen lies, selbst bewältigen. Als betroffener Bürger könnte man nach so einer Entscheidung von der Gemeinde ebenfalls eine Übernahme der Eigenanteile verlangen. Wer das damals nicht stemmen konnte, war gezwungen, seine Existenz in Niederalteich aufzugeben. Im jetzigen Fall soll ein Investment der Familie Köhler geschützt und vergoldet werden. Dafür kann die UWG nicht eintreten.

• Die jetzige Inhaberin behauptet, keine ausreichenden finanziellen Mittel für die Schadenabwicklung zu besitzen. Das Objekt hat sie 2012 von ihren Eltern übernommen. Anstatt das familienintern nach einer Lösung gesucht wird, soll die Gemeinde die Kosten und das Risiko übernehmen.

• Ein Konzept zur Entwicklung des Objekts nach der notwendigen Sanierung gibt es derzeit nicht. Innerhalb des knappen letzten Jahres seit erster Behandlung im Gemeinderat hat sich daran nichts geändert. Dazu fehlt:
• Was soll es jetzt genau werden?
• Wie sieht der Nutzen für Niederalteich aus?
• Welches Team führt das Projekt durch?
• Wo sind die Förderanträge und Zusagen über die Finanzierungszuschüsse?
• Wer erfüllt das fertige Objekt mit Leben?

• Für die Kaufpreisverhandlung ist es aus Sicht des Ingenieurbüros (welches die Situation im Vorprojekt überprüft hat) wichtig, die spätere Nutzung und die konkreten Zuschüsse und die erfolgte Schadensanierung durch den Inhaber VORAB zu klären.

Eine Untersuchung über mögliche Nutzungen hat durch das Vorprojekt stattgefunden. Der Ingenieur hat festgestellt:
• Für Dorfhaus/Vereinsheim, Kinder- und Jugendhaus und Pension sind aufgrund der vorhandenen Infrastruktur KEIN Bedarf erkennbar
• Senioren / Betreutes Wohnen und Museum haben erhöhte Anforderungen an Brandschutz, Statik, Barrierefreiheit und Schallschutz und sind damit mit weiteren, deutlichen Kostenerhöhungen verbunden
• Ein Wirtshaus wird NICHT als kommunale Aufgabe angesehen, Projektierung und Betrieb ist aus Sicht des Ingenieurs durch private Investoren zu erfolgen

Wie ihr seht, gibt es sehr viele offene Fragen und ungelöste Probleme. Wir sehen die Befürworter und die Verkäufer als diejenigen die hier Rede und Antwort stehen sollen.

Ratsbegehren:
Wir wollen allerdings nicht weiter im Gemeinderat streiten, deshalb schlägt die UWG ein Ratsbegehren vor. Allein aufgrund der Summe und der vielen im Raum stehenden Fragen sollten das alle Niederalteicher Bürger entscheiden. Nach der Entscheidung muss sich keiner von uns daran messen lassen oder sich angreifen lassen. Nehmen wir uns alle bei dieser wichtigen Entscheidung aus der Schusslinie und lassen eine basisdemokratische Entscheidung durch unsere Bürger zu.

Hier könnt ihr euch die die Voruntersuchung durch das Ingenierbüro herunterladen und selbst ein Bild machen! Download Vorprojekt-Dreher.pdf